Allgemeine Geschäftsbedingungen

Maklercourtage

Wenn nicht anders ausgewiesen, ist bei Vertragsabschluß eine Maklercourtage in Höhe von 6 % (inkl. jeweils gültiger gesetzlicher MwSt.) verdient und sofort zur Zahlung fällig. Die Maklercourtage ist vom Käufer zu tragen.

Maklerklausel

Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte vom Verkäufer zugrunde, der uns mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt hat. Die Auskünfte dienen einer ersten Information. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

Unser Exposé ist nur für Sie bestimmt und vertraulich zu behandeln. Es darf Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter oder befugter Weitergabe ein Vertrag mit diesem Dritten zustande, so führt dies ebenfalls zu einem Maklercourtageanspruch unsererseits in voller Höhe. Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Andernfalls ist in jedem Falle bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt die Maklercourtage zu zahlen.

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit. Gleiches gilt, wenn der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen wird, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder nur unwesentlich abweicht. Sie sind damit einverstanden, dass wir auch für Ihren Vertragspartner tätig sind.

Der Maklercourtageanspruch bleibt auch bestehen, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen, in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. Gleiches gilt, wenn der Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt.

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